Elektrische Prüfung von Schweißgeräten | DIN VDE 0544-4

Schweißgeräte (Lichtbogenschweißeinrichtungen) müssen ebenso wie elektrische Geräte und Anlagen regelmäßig überprüft werden. Wir von der Elektro Service Gesellschaft (ESG) führen diese elektrische Prüfung von Schweißgeräten zuverlässig durch.

Spezielle Anforderungen für die elektrische Prüfung von Schweißgeräten

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN VDE 0544-4. Die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 500 (Teil 2, Kapitel 2.26) enthält zusätzlich spezielle Anforderungen für die Prüfung von Schweißgeräten, ebenso die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) 553 „Lichtbogenschweißer“.

Ablauf der Schweißgeräteprüfung bei HR Controls

Die Prüfung besteht aus mehreren Einzelprüfungen. Diese unterteilen sich grundsätzlich wie folgt:

  • Sichtprüfung
  • Messung
    • des Schutzleiterwiderstandes
    • des Isolationswiderstandes
    • des Schutzleiterstroms
    • des Berührungsstroms
    • der Leerlaufspannung für Gleich- und/oder Wechselstrom
  • Funktionsprüfung
  • Auswertung, Beurteilung, Dokumentation

Wir führen die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen mit zugelassenen mobilen Prüfgeräten vor Ort an den jeweiligen Arbeitsplätzen/Arbeitsstätten durch.

Kennzeichnung der geprüften Geräte:

HR Controls – Barcode (ID-Nummer)
– bei jeder Prüfung –

Um eine eindeutige Zuweisung im Prüfprotokoll zu ermöglichen, wird jedes Schweißgerät mit einem Barcode versehen, der als ID-Nummer fungiert.

HR Controls – Prüfsiegel
– bei bestandener Prüfung –

Sofern das Schweißgerät die Prüfung bestanden hat, wird eine Prüfplakette angebracht.

HR Controls – Gerät / Anlage defekt
– bei Mängeln bzw. nicht bestandener Prüfung –

Stellt sich heraus, dass das Schweißgerät Mängel aufweist, wird es außer Betrieb genommen. Des Weiteren ist eine Kennzeichnung mit einem Warnschild erforderlich. Der Auftraggeber bzw. die verantwortliche Sicherheitsfachkraft wird sofort durch HR Controls informiert sowie das weitere Vorgehen mit dieser abgestimmt.