DGUV V3 / BGV A3: Prüfungen elektrischer Betriebsmittel (E-Check) nach Normen und Vorschriften
Die Verpflichtung zum E-Check elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen ergibt sich aus der DGUV V3, früher als BGV A 3 bekannt, und DGUV 4, ehemals GUV-V A3. Die Geräteprüfung ist mit Inkrafttreten dieser Vorschriften seit April 1979 in regelmäßigen Intervallen durchzuführen. Die Details zur Geräteprüfung, Anlagenprüfung und Maschinenprüfung sind nach der Deutschen Industrie Norm DIN und den Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) festgelegt
DGUV Vorschrift 3:
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vorschreibt. Sie dient der Sicherheit im Betrieb, der Vermeidung von Unfällen und Bränden sowie der Dokumentation ordnungsgemäßer Zustände. Sie gilt für alle Unternehmen, die elektrische Geräte nutzen.
DGUV Vorschrift 4:
Die DGUV Vorschrift 4, früher „GUV-V A3“ genannt, ist eine wichtige Unfallverhütungsvorschrift für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel und richtet sich an öffentliche und kommunale Institutionen, deren Verwaltung dem deutschen Staat obliegt.
DIN VDE 0105-100:
DIN VDE 0105-100 – Anlagenprüfung. Die DIN VDE 0105-100 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel definiert. Ihr Hauptziel besteht darin, die Sicherheit, Qualität und Funktionalität dieser Anlagen sicherzustellen.
VDE-Geräteprüfung:
Die VDE-Geräteprüfung (nach DIN VDE 0701-0702) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung elektrischer Geräte, um Personen- und Sachschäden in Unternehmen zu verhindern. Sie besteht aus Sichtprüfung, Messung (Schutzleiter, Isolationswiderstand) und Funktionsprüfung, die von einer Elektrofachkraft durchgeführt und dokumentiert werden muss,. Die Prüfung erfolgt vor Inbetriebnahme, nach Reparaturen und in regelmäßigen Abständen.

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