DGUV V3 / BGV A3: Prüfungen elektrischer Betriebsmittel (E-Check) nach Normen und Vorschriften
Die Verpflichtung zum E-Check elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen ergibt sich aus der DGUV V3, früher als BGV A 3 bekannt, und DGUV 4, ehemals GUV-V A3. Die Geräteprüfung ist mit Inkrafttreten dieser Vorschriften seit April 1979 in regelmäßigen Intervallen durchzuführen. Die Details zur Geräteprüfung, Anlagenprüfung und Maschinenprüfung sind nach der Deutschen Industrie Norm DIN und den Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) festgelegt
