Elektrosicherheit bei Hochwasser

6b5aee01-285a-498c-9381-75cf4dac83e0.jpg © Feuerwehr
Beim Thema Elektrosicherheit müssen Elektrofachkräfte auch die Gefahren durch Hochwasser berücksichtigen. Die Bilder der Flutkatastrophe im Sommer 2021 sind vielen noch immer präsent. Hochwasser kann nicht nur Gebäude und deren Einrichtungen erheblich beschädigen, sondern stellt auch eine besondere Gefahr für elektrische Anlagen dar.
Ein wirksamer Hochwasserschutz beginnt daher bereits bei der Planung. Dazu gehört nicht nur, elektrische Anlagen entsprechend zu schützen, sondern auch festzulegen, welche Maßnahmen nach einem Hochwasser erforderlich sind, damit die Anlagen möglichst schnell und vor allem sicher wieder in Betrieb genommen werden können.
Hochwasserschutz bereits bei der Planung berücksichtigen
Bei der Planung müssen neben den elektrischen Anlagen auch Lagerräume und andere Unternehmensbereiche berücksichtigt werden, in denen sich elektrische Einrichtungen oder Betriebsmittel befinden. So sollten beispielsweise Lagerräume, in denen Batterien aufbewahrt werden, zuverlässig gegen Hoch- und Grundwasser geschützt sein. Ein umfassender Hochwasserschutz besteht somit aus mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen.
Die DIN 18012:2018-04 „Anschlusseinrichtungen für Gebäude – Allgemeine Planungsgrundlagen“ enthält Vorgaben dazu, wie Hauptanschlüsse in Gebäuden vor Hochwasser geschützt werden können. Die darin beschriebenen Anforderungen sollten bei der Planung und Ausführung entsprechend berücksichtigt werden.
Für hochwassergefährdete Gebiete ist außerdem die DIN 18015-1:2020-05 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen“ relevant. Sie enthält unter anderem Vorgaben zur Positionierung von Anschlüssen, Zählern und weiteren elektrischen Installationen. Eine wichtige Bezugsgröße ist dabei die sogenannte hundertjährige Überschwemmungshöhe.
Es empfiehlt sich, die in der Norm genannten Bauteile der elektrischen Anlage deutlich oberhalb dieser Höhe zu installieren. Die konkrete Ausführung und Positionierung sollte zudem frühzeitig mit dem zuständigen Energieversorger abgestimmt werden.
Was tun, wenn der Ernstfall eintritt?
Hochwasser bringt häufig schwer kalkulierbare Gefahren mit sich. Deshalb müssen mögliche Szenarien bereits bei der Planung elektrischer Anlagen berücksichtigt werden. Besonders kritisch ist, dass Schutzeinrichtungen, die normalerweise vor einem elektrischen Schlag schützen, nach Kontakt mit Wasser ihre Schutzwirkung verlieren können.
Grundsätzlich wird Hochwasser häufig als höhere Gewalt eingestuft. In diesem Fall kann der Netzbetreiber von seiner Pflicht zur Stromversorgung entbunden sein. Der Energieversorger entscheidet dann unter Berücksichtigung von Sicherheits- und gegebenenfalls wirtschaftlichen Aspekten, ob und in welchen Bereichen die Energieversorgung aufrechterhalten werden kann.
Allerdings können Überschwemmungen beispielsweise auch durch Starkregen oder andere Ereignisse verursacht werden. In solchen Fällen liegt nicht zwangsläufig höhere Gewalt vor. Die Stromversorgung kann daher unter Umständen weiterhin bestehen bleiben – und genau das kann eine erhebliche Gefahr darstellen.
Elektrofachkräfte müssen deshalb schnell und angemessen reagieren. Insbesondere in tieferliegenden Bereichen wie Kellerräumen gilt: Elektrische Anlagen, die unter Wasser stehen oder mit Wasser in Berührung gekommen sind, dürfen nicht betreten oder berührt werden.
Im Falle eines Hochwassers oder einer Überschwemmung muss die Energieversorgung des betroffenen Bereichs von außerhalb des Gefahrenbereichs abgeschaltet werden. Dies kann in vielen Fällen nur durch den zuständigen Netz- bzw. Energieversorger erfolgen. Dieser muss daher unverzüglich kontaktiert werden.
Wichtig: Nach einem Hochwasser dürfen elektrische Anlagen nicht einfach wieder in Betrieb genommen werden. Zunächst muss durch eine fachkundige Prüfung sichergestellt werden, dass von den Anlagen keine Gefahr mehr ausgeht.
Was müssen Hausbesitzer bei Hochwasser wissen?
Bei einem Hochwasser entscheidet der zuständige Energieversorger bzw. Netzbetreiber, wann die Stromversorgung in einem betroffenen Gebiet unterbrochen und wann sie wieder aufgenommen wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherheit: Lebensgefährliche Kurzschlüsse und Stromschläge müssen unbedingt verhindert werden.
Bleibt die Stromversorgung beispielsweise bei Starkregen oder einem Gewitter bestehen und stehen gleichzeitig elektrische Anlagen oder Betriebsmittel unter Wasser, ist besondere Vorsicht geboten. Hausanschlusskästen, Hauptverteiler und Zähleranlagen können unter diesen Umständen eine erhebliche Gefahr darstellen. Durch den Kontakt mit Wasser können zudem vorhandene Schutzeinrichtungen ihre Funktion verlieren.
Betreten Sie überflutete Räume deshalb niemals, bevor die elektrische Anlage von außerhalb des Gefahrenbereichs abgeschaltet wurde. Lassen Sie sich möglichst bereits im Vorfeld von einem Elektrofachbetrieb oder dem zuständigen Netzbetreiber beraten, welche Maßnahmen im Ernstfall erforderlich sind.
Was ist zu tun, wenn die Anlage oder das Betriebsmittel wieder trocken steht?
Auch wenn das Wasser zurückgegangen ist, besteht weiterhin eine Gefahr. Elektrische Anlagen und Geräte, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, dürfen nicht einfach wieder eingeschaltet oder in Betrieb genommen werden.
- Beauftragen Sie für die Überprüfung, Reparatur und Wiederinbetriebnahme einen eingetragenen Elektrofachbetrieb oder wenden Sie sich an den zuständigen Energieversorger bzw. Netzbetreiber.
- Haushaltsgeräte und elektrische Installationsgeräte, die nass geworden sind, müssen fachgerecht getrocknet, gereinigt und gegebenenfalls instandgesetzt werden.
- Vor einer erneuten Inbetriebnahme müssen die betroffenen Anlagen und Geräte fachkundig überprüft werden.
- Nehmen Sie überflutete elektrische Anlagen oder Geräte niemals eigenständig wieder in Betrieb. Auch nach dem Abtrocknen kann weiterhin die Gefahr eines elektrischen Schlags bestehen.
Eine fachgerechte Prüfung ist daher unerlässlich, bevor die Stromversorgung wieder hergestellt bzw. eine elektrische Anlage erneut genutzt wird.
Was gilt bei Hochwasser im Unternehmen?
Hat ein Hochwasser das Unternehmensgelände erreicht, muss die elektrische Anlage nach den ersten Aufräumarbeiten schnellstmöglich überprüft werden. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Überflutete oder potenziell gefährdete Räume und Bereiche dürfen erst betreten werden, wenn eine Elektrofachkraft sie freigegeben hat. Auch wenn auf den ersten Blick keine Schäden an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln erkennbar sind, ist eine zeitnahe fachkundige Prüfung erforderlich.
Feuchte elektrische Geräte nicht in Betrieb nehmen
Elektrische Geräte und Anlagen, die mit Wasser in Kontakt gekommen oder durch Hochwasser verschmutzt worden sind, dürfen keinesfalls wieder in Betrieb genommen werden. Auch vermeintlich trockene Geräte können Schäden aufweisen, die von außen nicht erkennbar sind und später zu Kurzschlüssen oder Stromschlägen führen können.
Besondere Vorsicht ist auch beim Entfernen des Wassers geboten. Die gewählte Methode kann dazu führen, dass bislang trockene Teile der Elektroinstallation zusätzlich mit Wasser oder Feuchtigkeit in Kontakt kommen. Wird Wasser beispielsweise mit Druckluft oder anderen technischen Hilfsmitteln weggeblasen, kann es in Bereiche gelangen, die zuvor trocken geblieben sind.
Je nach Situation kann es daher sinnvoller sein, das Wasser abzusaugen, anstatt es wegzublasen. Welche Vorgehensweise im konkreten Fall sicher und geeignet ist, muss die zuständige Elektrofachkraft vor Ort beurteilen.
Grundsätzlich gilt: Nach einem Hochwasser hat die Sicherheit Vorrang. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen erst nach einer fachkundigen Prüfung und Freigabe wieder in Betrieb genommen werden.
Was gilt für die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen nach einem Hochwasser?
Nach einer Überschwemmung darf eine elektrische Anlage nicht einfach wieder eingeschaltet werden. Die Wiederinbetriebnahme muss systematisch erfolgen und darf nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte vorgenommen werden.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Lassen Sie den Hausanschlusskasten durch den zuständigen Energieversorger bzw. Netzbetreiber überprüfen.
- Öffnen Sie Steckdosen, Installationsschalter, Abzweigkästen und weitere Installationsgeräte und entfernen Sie Schmutz und Feuchtigkeit fachgerecht.
- Überprüfen Sie die betroffenen Installationsgeräte anschließend auf ihre einwandfreie Funktion.
- Reinigen Sie Hauptverteiler und Stromkreisverteiler gründlich und kontrollieren Sie insbesondere die Klemmverbindungen.
- Bei Verteilern und Installationsgeräten der Schutzklasse II reicht eine Reinigung allein nicht aus. Prüfen Sie zusätzlich, ob die Anforderungen an die Schutzklasse weiterhin erfüllt werden.
- Tauschen Sie nass gewordene Schutzeinrichtungen und Sicherungen aus.
- Messen Sie den Isolationswiderstand der Installationsleitungen.
- Prüfen Sie die gesamte elektrische Anlage vor der Wiederinbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0105-100. Die Ergebnisse sind in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren.
- Reinigen und entfeuchten Sie elektrische Geräte. Anschließend müssen diese nach DIN EN 50678 (VDE 0701) geprüft und erprobt werden.
- Nehmen Sie die elektrische Anlage nach Möglichkeit nur abschnittsweise wieder in Betrieb und prüfen Sie jeden Bereich vor der Zuschaltung.
Besonderheiten bei beschädigtem Installationsmaterial
Elektrisches Installationsmaterial, das mit Wasser in Kontakt gekommen ist und anschließend weiterverwendet wird, kann unter Umständen nicht mehr bestimmungsgemäß eingesetzt werden. In diesem Fall können auch Ansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. bestehende Gewährleistungsregelungen entfallen. Im Zweifel sollte das betroffene Material ausgetauscht werden.
Fazit
Hochwasser stellt Elektrofachkräfte vor besondere Herausforderungen. Befindet sich ein Gebäude in einem hochwassergefährdeten Gebiet, sollten bereits bei der Planung geeignete Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen so weit wie möglich vor Wasser und Überschwemmungen geschützt werden.
Kommt es dennoch zu einem Hochwasser, steht zunächst die Sicherheit von Menschen im Vordergrund. Die betroffenen elektrischen Anlagen müssen schnellstmöglich und fachgerecht außer Betrieb genommen werden. Nach dem Rückgang des Wassers ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend: Die Anlagen müssen sorgfältig geprüft, gereinigt und gegebenenfalls repariert oder ausgetauscht werden.
Erst wenn alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen und dokumentiert sind, darf die elektrische Anlage schrittweise wieder in Betrieb genommen werden. So lassen sich Folgeschäden vermeiden und ein sicherer Betrieb gewährleisten.