DGUV V3 Noch keine Änderung der bestehenden Prüfpflichten

DGUV V3 & V4 vor der Reform: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Geplante Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4
Die Bundesregierung plant eine Neuausrichtung der Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Im Zuge der aktuellen Reformdiskussion sollen die bisher getrennten DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 perspektivisch zusammengeführt und stärker risikoorientiert gestaltet werden.
⚠️ Wichtig für Unternehmen:
Bis eine neue Regelung tatsächlich in Kraft tritt, gelten die bisherigen Anforderungen, Prüfpflichten und Fristen unverändert weiter.
Das bedeutet:
✔️ Elektrische Anlagen und Betriebsmittel weiterhin regelmäßig prüfen
✔️ Prüffristen anhand der jeweiligen Gefährdung und Einsatzbedingungen berücksichtigen
✔️ Prüfungen fachgerecht dokumentieren
✔️ Mängel erkennen und konsequent beseitigen
✔️ Verantwortlichkeiten im Unternehmen eindeutig festlegen
Die geplante Reform könnte künftig zu einer stärkeren Orientierung am tatsächlichen Risiko und an der Beanspruchung elektrischer Betriebsmittel führen.
Unser Tipp: Warten Sie nicht auf die neue Vorschrift. Nutzen Sie die aktuelle Situation, um Ihr Prüfkonzept zu überprüfen und bestehende Prüffristen und Dokumentationen auf den aktuellen Stand zu bringen.
DGUV-Prüfung mit HR Controls
Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – von der Planung über die Durchführung bis zur nachvollziehbaren Dokumentation.
Noch keine Änderung der bestehenden Prüfpflichten
Die geplante Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 bedeutet derzeit keine Änderung der geltenden Prüfpflichten.
Die DGUV arbeitet bereits an einer Überarbeitung. Ziel ist es, die Anforderungen künftig praxisnäher und stärker risikoorientiert zu gestalten.
Bis eine neue Regelung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Anforderungen und Prüfpflichten weiter.
Unternehmen sollten deshalb ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel weiterhin entsprechend den aktuell geltenden Vorgaben prüfen und die Prüfungen nachvollziehbar dokumentieren.
Wichtig: Eine geplante Neuregelung ist keine Aussetzung bestehender Prüfpflichten.
Jetzt prüfen – später vorbereitet sein
Nutzen Sie die Übergangsphase, um Ihre Prüfungen, Prüffristen und Dokumentationen zu überprüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch während der geplanten Neuausrichtung sicher und regelkonform aufgestellt ist.
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Sicherheit beginnt mit einer aktuellen Prüfung.
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